Inhaltsübersicht
Vom Wildschwein zum Minischwein
Als Minischwein bezeichnet man die kleinwüchsige Form eines Hausschweines. Dabei haben alle Schweine eines gemeinsam: Sie stammen vom Wildschein ab und wurden über viele Jahrtausende hinweg vom Menschen zum Haus- und Nutztier gezüchtet. Obwohl die Tiere in Deutschland überwiegend zur Fleischgewinnung gehalten werden, entscheiden sich immer mehr Haushalte für die Haltung eines Hausschweins im heimischen Haus und Garten.
Silke Arnold, Vorsitzende des Tierschutzvereins Schweinefreunde e. V., erklärt in einem Interview, dass es gegenwärtig zwei gefestigte Minischweinrassen gibt: das Vietnamesische Hängebauchschwein und das Göttinger Minischwein.
Während Mastschweine lediglich eine Lebenserwartung von sechs bis acht Monaten haben, können Hausschweine bei guter Pflege bis zu 15 Jahre alt werden und ihren Besitzer ordentlich auf Trab halten.
Gut zu wissen:
“Schweine stinken und sind dreckig!” – Vorurteil oder Wahrheit?
Dass Schweine dreckige Tiere sind, ist wohl das bekannteste Gerücht. Dabei sind sowohl Wild- als auch Hausschweine sehr reinliche, intelligente und neugierige Tiere, die kaum einen Eigengeruch besitzen.
Wird ihnen ausreichend Platz zur Verfügung gestellt, richten sie Ihre Umgebung regelrecht ein und halten Ihr Zuhause stets sauber. Wird erstmals eine Ecke als Schlafplatz und eine andere als Kot- und Urinplatz auserkoren, halten sich in der Regel alle Tiere des Rudels, der sog. Rotte, fest daran.
Der Tagesablauf eines Hausschweins ist klar strukturiert:
Nachts schlafen sie gemeinsam im Nest bzw. Stall. Tagsüber verbringen sie einen Großteil ihrer Zeit mit Fressen und dem Erkunden ihrer Umgebung, bei der ein großes Schlammloch nicht fehlen darf! Schweine suhlen sich nämlich liebend gerne in feuchter Erde, um sich zu reinigen und gleichzeitig ihre Haut vor der Sonne sowie Insekten zu schützen.
Hinweis:
Kann ich ein Minischwein in der Wohnung halten?
Ein Einblick in die Gesetzeslage: Das gilt es zu beachten!
Laut Gesetz werden auch kleine Schweine als Nutztier definiert, weshalb es bereits vor Anschaffung sinnvoll ist, sich beim zuständigen Ordnungs- und Veterinäramt über die geltenden Vorschriften zu informieren.
Grundsätzlich ist es nämlich nicht erlaubt, Nutztiere unmittelbar innerhalb eines Wohngebietes zu halten. Sollte die Haltung bei Ihnen möglich sein, sind Sie bereits kurz nach der Anschaffung verpflichtet, Ihre Minischweine sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse und der zentralen Datenbank für Schweine zu melden. Zudem müssen die Tiere durch eine Haftpflichtversicherung versichert werden.
War dieser Beitrag hilfreich für Sie?
Ob Fragen, Wünsche oder Anregungen - wir freuen uns über Ihr Feedback!